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   VGH Bayern, 10.10.2013 - 15 ZB 11.1480   

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VGH Bayern, 10.10.2013 - 15 ZB 11.1480 (https://dejure.org/2013,29478)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10.10.2013 - 15 ZB 11.1480 (https://dejure.org/2013,29478)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10. Oktober 2013 - 15 ZB 11.1480 (https://dejure.org/2013,29478)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Prüfungsumfang im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren;Regelungsumfang einer Baugenehmigung;Lärmimmissionen durch auf Blechdach auftreffenden Starkregen Blendwirkung; rechtliches Gehör

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Bayern, 28.03.2006 - 1 ZB 06.30348

    Asylrecht; Antrag auf Zulassung der Berufung gegen Gerichtsbescheid; rechtliches

    Auszug aus VGH Bayern, 10.10.2013 - 15 ZB 11.1480
    Insoweit kommt bei einem Gerichtsbescheid aber allein der Antrag auf mündliche Verhandlung in Betracht (vgl. BayVGH, B.v. 28.3.2006 - 1 ZB 06.30348 BayVBl 2007, 30 m.w.N.; BayVGH, B.v. 7.6.2011 - 9 ZB 09.1657 - juris Rn. 8).

    Die durch § 84 Abs. 2 Nr. 2 Halbsatz 1 VwGO eröffnete Wahlmöglichkeit zwischen dem Antrag auf Zulassung der Berufung und auf mündliche Verhandlung ändert daran nichts (vgl. BayVGH v. 28.3.2006 - 1 ZB 06.30348 - BayVBl 2007, 30/31; OVG RhPf, B.v. 17.9.1998 - 10 A 12563/97 - DÖV 1999, 36/37).

  • OLG München, 18.09.2006 - 34 Wx 113/06

    Unzulässige Freiheitsentziehung bei Nichtanhörung des nicht dauernd getrennt

    Auszug aus VGH Bayern, 10.10.2013 - 15 ZB 11.1480
    Insoweit kommt bei einem Gerichtsbescheid aber allein der Antrag auf mündliche Verhandlung in Betracht (vgl. BayVGH, B.v. 28.3.2006 - 1 ZB 06.30348 BayVBl 2007, 30 m.w.N.; BayVGH, B.v. 7.6.2011 - 9 ZB 09.1657 - juris Rn. 8).

    Die durch § 84 Abs. 2 Nr. 2 Halbsatz 1 VwGO eröffnete Wahlmöglichkeit zwischen dem Antrag auf Zulassung der Berufung und auf mündliche Verhandlung ändert daran nichts (vgl. BayVGH v. 28.3.2006 - 1 ZB 06.30348 - BayVBl 2007, 30/31; OVG RhPf, B.v. 17.9.1998 - 10 A 12563/97 - DÖV 1999, 36/37).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.09.1998 - 10 A 12563/97

    Verletzung des rechtlichen Gehörs; Rechtliches Gehör; Berufung; Antrag auf

    Auszug aus VGH Bayern, 10.10.2013 - 15 ZB 11.1480
    Die durch § 84 Abs. 2 Nr. 2 Halbsatz 1 VwGO eröffnete Wahlmöglichkeit zwischen dem Antrag auf Zulassung der Berufung und auf mündliche Verhandlung ändert daran nichts (vgl. BayVGH v. 28.3.2006 - 1 ZB 06.30348 - BayVBl 2007, 30/31; OVG RhPf, B.v. 17.9.1998 - 10 A 12563/97 - DÖV 1999, 36/37).
  • BVerwG, 17.07.2003 - 7 B 62.03

    Gerichtsbescheid; Antrag auf mündliche Verhandlung; Nichtzulassungsbeschwerde;

    Auszug aus VGH Bayern, 10.10.2013 - 15 ZB 11.1480
    Hat ein Beteiligter eine solche ihm zumutbare Möglichkeit, hat er sie aber nicht genutzt, ist er nicht in seinem Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt (vgl. BVerwG, B.v. 17.7.2003 - 7 B 62/03 - NVwZ-RR 2003, 902/903).
  • VGH Bayern, 07.06.2011 - 9 ZB 09.1657

    Medizinprodukt; Konformitätserklärung; "Öko-Wärme-Säckchen";

    Auszug aus VGH Bayern, 10.10.2013 - 15 ZB 11.1480
    Insoweit kommt bei einem Gerichtsbescheid aber allein der Antrag auf mündliche Verhandlung in Betracht (vgl. BayVGH, B.v. 28.3.2006 - 1 ZB 06.30348 BayVBl 2007, 30 m.w.N.; BayVGH, B.v. 7.6.2011 - 9 ZB 09.1657 - juris Rn. 8).
  • BVerwG, 22.09.1998 - 4 B 88.98

    Immissionsschutzrecht - Geräuschimmissionen durch Regen auf benachbarte

    Auszug aus VGH Bayern, 10.10.2013 - 15 ZB 11.1480
    Abgesehen davon, dass die Frage der Zumutbarkeit von durch Naturereignissen wie Regen verursachten Geräuschen für eine nachbarliche Bebauung nicht nach dem Maßstab der Immissionsrichtwerte der TA Lärm zu beurteilen sein dürfte (vgl. BayVGH, U.v. 11.5.1998 - 15 B 95.124 -juris Rn. 17; offen gelassen in BVerwG, B.v. 22.9.1998 - 4 B 88/98 - juris Rn. 5), handelt es sich dabei jedenfalls um eine Immissionsbelastung, die mit der bauplanungsrechtlichen Zulassung des Vorhabens in keinem Zusammenhang steht.
  • VGH Bayern, 03.05.2011 - 15 ZB 11.286

    Berücksichtigung von Nachbarinteressen im Rahmen von Art. 68 Abs. 1 Satz 1

    Auszug aus VGH Bayern, 10.10.2013 - 15 ZB 11.1480
    Eine Verletzung von Nachbarrechten durch die angefochtene Baugenehmigung kommt nur insoweit in Betracht, als die gerügte Rechtsverletzung auch Gegenstand des Prüfprogramms im Baugenehmigungsverfahren war (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 3.5.2011 - 15 ZB 11.286 - juris Rn. 15).
  • VGH Bayern, 11.05.1998 - 15 B 95.124
    Auszug aus VGH Bayern, 10.10.2013 - 15 ZB 11.1480
    Abgesehen davon, dass die Frage der Zumutbarkeit von durch Naturereignissen wie Regen verursachten Geräuschen für eine nachbarliche Bebauung nicht nach dem Maßstab der Immissionsrichtwerte der TA Lärm zu beurteilen sein dürfte (vgl. BayVGH, U.v. 11.5.1998 - 15 B 95.124 -juris Rn. 17; offen gelassen in BVerwG, B.v. 22.9.1998 - 4 B 88/98 - juris Rn. 5), handelt es sich dabei jedenfalls um eine Immissionsbelastung, die mit der bauplanungsrechtlichen Zulassung des Vorhabens in keinem Zusammenhang steht.
  • VG Augsburg, 01.03.2018 - Au 5 K 17.353

    Gebietserhaltungsanspruch - Bauvorbescheid

    Bei der Klage eines Dritten - hier eines baurechtlichen Nachbarn - hat dieser aus § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO nämlich nicht schon dann einen Anspruch auf Aufhebung des an einen anderen - hier die Beigeladene - gerichteten, diesen begünstigenden Verwaltungsakt, wenn dieser lediglich objektiv rechtswidrig ist; vielmehr muss sich die Rechtswidrigkeit gerade aus solchen Normen ergeben, die zum behördlichen Prüfungsumfang gehören (vgl. Art. 68 Abs. 1 Satz 1 BayBO; BayVGH, B.v. 10.10.2013 - 15 ZB 11.1480 - juris Rn. 9) und zugleich auch dem Schutz dieses Dritten dienen (sogenannte Schutznormtheorie) (vgl. BayVGH, B.v. 24.3.2009 - 14 CS 08.3017 - juris Rn. 20).
  • VG Augsburg, 01.03.2018 - Au 5 K 17.354

    Vorbescheid für den Neubau eines Verwaltungsgebäudes

    Bei der Klage eines Dritten - hier eines baurechtlichen Nachbarn - hat dieser aus § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO nämlich nicht schon dann einen Anspruch auf Aufhebung des an einen anderen - hier die Beigeladene - gerichteten, diesen begünstigenden Verwaltungsakt, wenn dieser lediglich objektiv rechtswidrig ist; vielmehr muss sich die Rechtswidrigkeit gerade aus solchen Normen ergeben, die zum behördlichen Prüfungsumfang gehören (vgl. Art. 68 Abs. 1 Satz 1 BayBO; BayVGH, B.v. 10.10.2013 - 15 ZB 11.1480 - juris Rn. 9) und zugleich auch dem Schutz dieses Dritten dienen (sogenannte Schutznormtheorie) (vgl. BayVGH, B.v. 24.3.2009 - 14 CS 08.3017 - juris Rn. 20).
  • VG Ansbach, 03.05.2017 - AN 9 K 16.00105

    Nachbarklage gegen erteilte Baugenehmigung für Asylbewerberunterkunft in

    Bei der Klage eines Dritten - hier eines baurechtlichen Nachbarn - hat dieser aus § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO nicht schon dann einen Anspruch auf Aufhebung der Baugenehmigung, wenn diese lediglich objektiv rechtswidrig ist; vielmehr muss sich die Rechtswidrigkeit gerade aus solchen Normen ergeben, die zum Prüfungsumfang im bauaufsichtlichen Verfahren gehören (vgl. Art. 68 Abs. 1 Satz 1; BayVGH, B.v. 10.10.2013 - 15 ZB 11.1480 - juris, Rn. 9) und zugleich aber auch dem Schutz dieses Dritten dienen (sog. Schutznormtheorie, vgl. BayVGH, B.v. 24.3.2009 - 14 CS 08.3017 - juris, Rn. 20).
  • VG Ansbach, 23.07.2014 - AN 9 K 13.01121

    Baurecht

    Allerdings kommt eine Verletzung von Nachbarrechten durch die angefochtene Baugenehmigung nur insoweit in Betracht, als die gerügte Rechtsverletzung auch Gegenstand des Prüfprogramms im Baugenehmigungsverfahren war ( BayVGH, B.v. 10.10.2013 - 15 ZB 11.1480 - juris Rn. 9).
  • VG Augsburg, 01.03.2018 - Au 5 K 17.355

    Zulässigkeit eines Verwaltungs- und Laborgebäudes mit Parkgarage im Mischgebiet

    Bei der Klage eines Dritten - hier eines baurechtlichen Nachbarn - hat dieser aus § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO nämlich nicht schon dann einen Anspruch auf Aufhebung des an einen anderen - hier die Beigeladene - gerichteten, diesen begünstigenden Verwaltungsakt, wenn dieser lediglich objektiv rechtswidrig ist; vielmehr muss sich die Rechtswidrigkeit gerade aus solchen Normen ergeben, die zum behördlichen Prüfungsumfang gehören (vgl. Art. 68 Abs. 1 Satz 1 BayBO; BayVGH, B.v. 10.10.2013 - 15 ZB 11.1480 - juris Rn. 9) und zugleich auch dem Schutz dieses Dritten dienen (sogenannte Schutznormtheorie) (vgl. BayVGH, B.v. 24.3.2009 - 14 CS 08.3017 - juris Rn. 20).
  • VG Ansbach, 08.10.2018 - AN 9 K 17.01594

    Zulässigkeit eines Boardinghouses im Wohngebiet

    Bei der Klage von Dritten - hier von baurechtlichen Nachbarn - haben diese aus § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO nicht schon dann einen Anspruch auf Aufhebung der Baugenehmigung, wenn diese lediglich objektiv rechtswidrig ist; vielmehr muss sich die Rechtswidrigkeit gerade aus solchen Normen ergeben, die zum Prüfungsumfang im bauaufsichtlichen Verfahren gehören (vgl. Art. 68 Abs. 1 Satz 1; BayVGH, B.v. 10.10.2013 - 15 ZB 11.1480 - juris Rn. 9) und zugleich aber auch dem Schutz dieser Dritten dienen (sog. Schutznormtheorie, vgl. BayVGH, B.v. 24.3.2009 - 14 CS 08.3017 - juris Rn. 20).
  • VG Ansbach, 01.03.2018 - AN 9 K 15.1241

    Aufhebung der Baugenehmigungen zur Errichtung einer Hackschnitzelheizungsanlage

    Bei der Klage von Dritten - hier von baurechtlichen Nachbarn - haben diese aus § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO allerdings nicht schon dann einen Anspruch auf Aufhebung der Baugenehmigung, wenn diese lediglich objektiv rechtswidrig ist; vielmehr muss sich die Rechtswidrigkeit gerade aus solchen Normen ergeben, die zum Prüfungsumfang im bauaufsichtlichen Verfahren gehören (vgl. Art. 68 Abs. 1 Satz 1 BayBO; BayVGH, B.v. 10.10.2013 - 15 ZB 11.1480 - juris Rn. 9) und zugleich auch dem Schutz dieser Dritten dienen (sog. Schutznormtheorie, vgl. BayVGH, B.v. 24.3.2009 - 14 CS 08.3017 - juris Rn. 20).
  • VG Ansbach, 31.08.2017 - AN 9 S 17.00896

    Erfolgloser Eilantrag der Netzbetreiberin gegen Betriebsgebäude mit

    Dabei ist zu beachten, dass bei der Klage eines Dritten - hier eines baurechtlichen Nachbarn - dieser aus § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO nicht schon dann einen Anspruch auf Aufhebung der Baugenehmigung hat, wenn diese lediglich objektiv rechtswidrig ist; vielmehr muss sich die Rechtswidrigkeit gerade aus solchen Normen ergeben, die zum Prüfungsumfang im bauaufsichtlichen Verfahren gehören (vgl. Art. 68 Abs. 1 Satz 1; BayVGH, B.v. 10.10.2013 - 15 ZB 11.1480 - juris Rn. 9) und zugleich auch dem Schutz dieses Dritten dienen (sog. Schutznormtheorie, vgl. BayVGH, B.v. 24.3.2009 - 14 CS 08.3017 - juris Rn. 20).
  • VG Ansbach, 04.07.2018 - AN 9 K 17.01623

    Erfolglose Nachbarklage gegen ein Mehrfamilienhaus im unbeplanten Innenbereich

    Bei der Klage von Dritten - hier vom baurechtlichen Nachbarn - haben diese aus § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO nicht schon dann einen Anspruch auf Aufhebung der Baugenehmigung, wenn diese lediglich objektiv rechtswidrig ist; vielmehr muss sich die Rechtswidrigkeit gerade aus solchen Normen ergeben, die zum Prüfungsumfang im bauaufsichtlichen Verfahren gehören (vgl. Art. 68 Abs. 1 Satz 1 BayBO; BayVGH, B.v. 10.10.2013 - 15 ZB 11.1480 - juris Rn. 9) und zugleich auch dem Schutz dieser Dritten dienen (sog. Schutznormtheorie, vgl. BayVGH, B.v. 24.3.2009 - 14 CS 08.3017 - juris Rn. 20).
  • VG Ansbach, 08.02.2018 - AN 9 K 17.01594

    Baugenehmigungen für die Errichtung zweier Doppelhaushälften zur Nutzung als

    Bei der Klage von Dritten - hier von baurechtlichen Nachbarn - haben diese aus § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO nicht schon dann einen Anspruch auf Aufhebung der Baugenehmigung, wenn diese lediglich objektiv rechtswidrig ist; vielmehr muss sich die Rechtswidrigkeit gerade aus solchen Normen ergeben, die zum Prüfungsumfang im bauaufsichtlichen Verfahren gehören (vgl. Art. 68 Abs. 1 Satz 1; BayVGH, B.v. 10.10.2013 - 15 ZB 11.1480 - juris Rn. 9) und zugleich aber auch dem Schutz dieser Dritten dienen (sog. Schutznormtheorie, vgl. BayVGH, B.v. 24.3.2009 - 14 CS 08.3017 - juris Rn. 20).
  • VG Augsburg, 14.12.2017 - Au 5 K 17.569

    Abweichung von den erforderlichen Abstandsflächen

  • VG Ansbach, 29.12.2017 - AN 9 S 17.02265

    Baustopp für Lebensmittelmarkt in Herrieden

  • VG Ansbach, 09.11.2017 - AN 9 S 17.01646

    Zulässigkeit eines Boardinghauses im allgemeinen und reinen Wohngebiet

  • VG Ansbach, 15.11.2017 - AN 9 K 16.00651

    Klage gegen Bauvorbescheid nach Bestandskraft der daraus hervorgegangenen

  • VG Ansbach, 21.07.2017 - AN 9 K 16.01580

    Zulässigkeit einer Asylbewerberunterkunft im faktischen Wohngebiet

  • VG Augsburg, 15.10.2015 - Au 5 K 15.881

    Aussetzung des Verfahrens (abgelehnt); Sachbescheidungsinteresse; Prüfumfang im

  • VG München, 11.07.2019 - M 11 SN 19.2053

    Baugenehmigung zum Abbruch eines Geschäftsgebäudes und zur Errichtung eines Wohn-

  • VG Ansbach, 09.11.2017 - AN 9 S 17.01641

    Zulässigkeit eines Boardinghauses im allgemeinen und reinen Wohngebiet

  • VG Ansbach, 21.07.2017 - AN 9 K 16.01578

    Baugenehmigung zur Nutzungsänderung einer Gaststätte in eine

  • VG Augsburg, 22.07.2015 - Au 5 S 15.884

    Vorläufiger Rechtsschutz; Baugenehmigung zur Errichtung einer Kommissionierhalle

  • VG München, 25.02.2014 - M 1 K 13.4195

    Anfechtung von Tekturgenehmigung bei Bestandskraft der Baugenehmigung; Zustimmung

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